Jugendschutz

Jugendliche unter 14 Jahren müssen in Begleitung eines Elternteils kommen. Jugendliche von 14 Jahren bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres müssen zum Betreten des Festivalgeländes in Begleitung eines Erziehungsbeauftragten kommen.

Jugendliche im Alter von 16 bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres dürfen sich bis zum Veranstaltungsschluss (23:30 Uhr) auf dem Festivalgelände aufhalten.

Die gesetzlichen Bestimmungen zum Jugendschutz gelten auf dem gesamten Festivalgelände.

Details und ein Formular zur Erziehungsbeauftragung gibt es hier.